ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Wendland-Hundeschule,
Am Sonnenhang 8, 29499 Zernien, Tel. 05863 983 983 0
1.Geltungsbereich
1.1 Die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
von Wendland-Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem
Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen
dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des
Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der
Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den
Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ände-rungen
an den Veranstalter absenden.
2.Vertragsgegenstand,
Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der
Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an.
Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem
Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm
sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die
Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen
Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch
mündliche Absprache und an-schließendes Nachreichen einer schriftlichen
Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB
zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters
nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Mit seiner
Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne
oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann
von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen
Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der
auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en)
storniert wer-den. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später
oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
2.4 Bei einer
Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen
Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden
Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Der
Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die
Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen,
wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die
Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten
würden.
2.6 Das
Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem
Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der
Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte
Teilnahme-gebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine
Ersatzansprüche zu.
3.Vertragsdauer
und Vergütung
3.1 Der Vertrag
beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die
Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen
Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche
Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu
Veranstaltungs-beginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht
rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw.
seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der
Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem
Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu
verlangen.
3.4 Barauslagen
und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des
Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.Leistungsumfang
und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der
Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im
Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen
Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teil-nehmer daraus zustehende
Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden
einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch
genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte
Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer
den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer
Schaden entstanden ist.
5.Allgemeine
Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden
teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine
gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis
ist mit der Teilnahmeer-klärung vorzulegen.
5.2 Der
Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter
ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung
weisungsbefugt.
5.3 Stören der
Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und
sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der
Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr
von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des
Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die
Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen
Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden
beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der
Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/
Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei
Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen
Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5 Jeder
teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein
aktueller Impf-pass ist mit der Teilnahmeerklärung
vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer,
dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier
darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts
körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während
der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der
weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des
Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der
Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter be-hält
sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis
eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.Haftung
6.1 Der
Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht
fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter
jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit
nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird. Für das Ver-schulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der
Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der
Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren
Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von
Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers
von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
7.Sonstige
Bestimmungen
7.1 Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle
einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu
verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche
Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die
nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen
werden.